Geschäftsbedingungen

Für Informationen:

KAUTION:
1. Möglichkeit:
Als Kaution bitten wir Sie, einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zu hinterlegen. Dies geht in einen geschlossenen Umschlag und Sie unterschreiben auf der Rückseite, damit Sie sehen können, dass wir ihn nicht geöffnet haben. Der Umschlag wandert dann in unseren Safe.
2. Möglichkeit: Bringen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins sowie eine Kaution in bar in Höhe von 100 Euro pro Fahrrad mit. Auch dieser kommt in den verschlossenen Umschlag.

STORNIERUNGSPOLITIK: Wir haben keine Stornierungspolitik. Siehe Artikel 6, auch im Falle von Krankheit. Dies ist in Bezug auf unsere Buchungspolitik.

Wenn Sie bar oder elektronisch bezahlen, erklären Sie sich automatisch mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und bestätigen, diese gelesen zu haben.

Im Falle einer Panne auf der Straße ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das Fahrrad repariert wird, falls erforderlich. Der Kunde zahlt für die Reparatur selbst. Wir erstatten nichts.
Keine Verantwortung für uns. Bei einer mehrtägigen Fahrradmiete kann der Kunde eine Versicherung bei Fiets Ned oder eine eigene Reiseversicherung abschließen.

Definitionen.

In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:

  • Fahrrad: das Fahrrad oder ein anderer Gegenstand, der (auch) Gegenstand des Mietvertrages ist.
  • Mieter: die natürliche oder juristische Person, die den Mietvertrag als Mieter abschließt.
  • Vermieter: Rent a Bike Haarlem, der den Mietvertrag als Vermieter abschließt;
  • Verbraucher: der Mieter, der eine natürliche Person ist und den Mietvertrag nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes abgeschlossen hat.

Schaden des Vermieters:

Der vom Vermieter erlittene Sachschaden, der sich aus:

  • Schäden (einschließlich eines Zustands des Fahrrads oder von Teilen davon, der nicht dem normalen Verschleiß entspricht) oder Verlust
    des Fahrrads oder seines Zubehörs (einschließlich Schlüssel) oder von Teilen davon. Solche Schäden umfassen die Kosten für den Ersatz
    (von Teilen) des Fahrrads und den Verlust von Mieteinnahmen.
  • Schäden, die mit oder durch das Fahrrad an Personen oder Sachen verursacht werden, für die der Vermieter oder der Haftpflichtversicherer des Fahrrads gegenüber Dritten haftet.

Fahrer: der eigentliche Fahrer des Fahrrads.

Schriftlich: Schriftlich oder elektronisch.

Beschädigung, Verlust und Diebstahl:Der Mieter haftet für die Beschädigung oder den Verlust des/der Fahrrads/Fahrräder oder Teile davon, sowie für Fahrradschlüssel und Kette(n)/Schlösser, für Beträge, die vom Vermieter nach üblichen Maßstäben festgelegt werden, es sei denn, sie sind im Mietvertrag unter dem aktuellen Marktwert erwähnt. Das (die) Fahrrad(e) ist (sind) nicht gegen Haftpflicht- oder Kaskoschäden und auch nicht gegen Diebstahl versichert.

Kosten während des Mietzeitraums: Alle Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit dem/den Fahrrad/en gehen zu Lasten des Mieters. Ebenso gehen alle Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung, wie Lagerung, Wartung und Reparaturen, zu seinen Lasten. Die vorzeitige Rückgabe des/der Fahrräder beendet den Mietvertrag, ohne dass ein Anspruch auf Minderung des im Vertrag genannten Mietpreises oder auf Erhöhung des Mietpreises durch Verlängerung besteht. Dies gilt auch im Falle von Krankheit, etc.

Artikel 1: Anwendbarkeit.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossenen Miet- und Leihverträge für Fahrräder, einschließlich des Zubehörs.

Artikel 2: Das Angebot.

1. Der Vermieter unterbreitet ein schriftliches oder mündliches Angebot nach Wahl des Mieters.

2. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung des Mietzeitraums, der Mietsumme und der möglichen zusätzlichen Kostenelemente.

3. Im Angebot ist eine Telefonnummer angegeben, unter der das Unternehmen zu erreichen ist.

4. Im Angebot ist die Zahlungsweise anzugeben.

5. Dem Angebot ist, soweit zumutbar, ein Exemplar dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beizufügen.
Ist dies nicht möglich, so werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.

Artikel 3: Die Vereinbarung

1. Der Vertrag wird durch die Annahme des Angebots geschlossen.
2. Der Mietvertrag wird für die im Mietvertrag angegebene
oder anderweitig vereinbarte Dauer und Höhe abgeschlossen. Im Mietvertrag ist auch der Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung der Mietzeit anzugeben.

Artikel 4: Der Preis und Preisänderungen.

1. Die Mietsumme und etwaige Nebenkostenbestandteile werden im Voraus vereinbart, ebenso die Befugnis zu zwischenzeitlichen Preisänderungen.
Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mietsumme im Mietvertrag ordnungsgemäß ausgewiesen wird.
2. Tritt eine Preisänderung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss ein, so berührt sie den vereinbarten Preis nicht.
3. Absatz 2 gilt nicht für Preisänderungen, die sich aus dem Gesetz ergeben, z. B. im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer.

Artikel 5: Die Mietdauer und die Überschreitung der Mietdauer

1. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad spätestens am Tag und zur Uhrzeit der Beendigung der Mietzeit an die im Mietvertrag genannte Firma und Adresse oder an die weiter vereinbarte Adresse zurückzugeben. Der Vermieter ist verpflichtet, das Fahrrad während der Öffnungszeiten entgegenzunehmen.
2. Das Fahrrad darf nur mit Zustimmung des Vermieters außerhalb der Öffnungszeiten zurückgegeben und/oder an einem anderen Ort zur Verfügung gestellt werden.
3. Vereinbarungen über eine frühere Rückgabe des Fahrrades innerhalb der vereinbarten Mietzeit sind unverbindlich. Eine Erstattung erfolgt nicht.
4. Wird das Fahrrad bei Beendigung des ggf. verlängerten Mietvertrages nicht in der vereinbarten Weise zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, das Fahrrad
unverzüglich zurückzunehmen. Die Verpflichtungen des Mieters aus diesem Vertrag bleiben so lange bestehen, bis sich das Fahrrad wieder im Besitz des Vermieters befindet.
5. Hat der Mieter das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter für jede Stunde der Überschreitung der Mietzeit eine Tagesmiete von 20 % zu berechnen. Nach Überschreitung der Mietzeit um 5 Stunden kann pro Tag bis zum 11/2-fachen des Tagesmietpreises berechnet werden, unbeschadet der Verpflichtung des Mieters, dem Vermieter entstandene und entstehende Schäden zu ersetzen. Ist die Rückgabe des Fahrrads tatsächlich dauerhaft unmöglich, wird kein erhöhter Mietpreis berechnet. Die Erhöhung des Mietpreises entfällt, wenn der Mieter nachweist, dass die Überschreitung der Mietzeit auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Artikel 6: Annullierung

Sobald Ihre Reservierung von uns bestätigt und von Ihnen bezahlt worden ist, ist sie garantiert und unwiderruflich. Eine Rückerstattung des Mietpreises ist danach nicht mehr möglich. Wir haben keine Rückerstattungspolitik. Auch nicht im Falle von Krankheit. Für die Mietdauer beträgt die Stornogebühr 100% des Mietpreises. Bei vorzeitiger Rückgabe des/der Fahrrads/Fahrräder endet der Mietvertrag, ohne dass ein Anspruch auf Minderung des im Vertrag genannten Mietpreises oder auf Erhöhung des Mietpreises durch Verlängerung besteht. Was wir anbieten, ist die Verschiebung des Miettermins. Dies ist gegen eine Verwaltungsgebühr von 7,50 € möglich.

Artikel 7: Zahlung

(1) Zu Beginn der Mietzeit kann zusätzlich zur Kaution eine Hinterlegung verlangt werden.
2. Die Kaution wird nach Begleichung der ausstehenden Kosten zurückerstattet, sobald das Fahrrad zurückgegeben wird, es sei denn, es liegt ein Schaden seitens des Vermieters vor. Im Falle einer Beschädigung durch den Vermieter wird die Kaution insoweit zurückerstattet, als sie den Betrag übersteigt, für den der Mieter haftet. Diese Rückzahlung erfolgt, sobald feststeht, dass eine solche Überschreitung stattgefunden hat. Liegt nur eine Beschädigung des Fahrrads vor, erfolgt die Rückgabe in jedem Fall.
3. Falls der Schaden des Vermieters von Dritten verursacht wird, bleibt der Vermieter in vollem Umfang haftbar für den Schaden, den der Mieter selbst von Dritten zurückfordern muss.
Der Mieter bleibt jederzeit selbst verantwortlich. Wir haben keine Schlichtung in diesem Fall.

4. Sofern nicht anders vereinbart. Zahlung des Mietbetrags sollte unmittelbar vor der Mietzeit gemacht werden.
5. Der Verbraucher sollte den fälligen Betrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bezahlen. Tut er dies nicht, so sendet der Unternehmer nach Ablauf dieses Datums eine kostenlose Zahlungserinnerung und gibt dem Verbraucher die Möglichkeit, den ausstehenden Betrag innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt dieser Zahlungserinnerung zu zahlen. Wenn nach Ablauf der Zahlungserinnerung immer noch keine Zahlung erfolgt ist. Ist der Unternehmer berechtigt, ab dem Zeitpunkt des Verzugs Zinsen zu berechnen. Diese Zinsen entsprechen dem gesetzlichen Zinssatz. Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die einer Partei bei der Eintreibung einer Schuld entstehen, können der anderen Partei in Rechnung gestellt werden. Die Höhe dieser Kosten unterliegt (gesetzlichen) Grenzen;

Artikel 8: Die Pflichten des Mieters.

1. Unbeschadet der folgenden Bestimmungen hat der Mieter das Fahrrad so zu behandeln, wie es sich für einen guten Mieter gehört, und dafür zu sorgen, dass das Fahrrad seinem Zweck entsprechend benutzt wird.
2. Der Entleiher muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Diesen hinterlegen Sie als Kaution in einem unterschriebenen Umschlag in unserem Tresor.
Oder Sie zahlen 150 Euro Kaution pro Fahrrad und eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises (bringen Sie Ihren eigenen mit). Für E-Bikes ist die Hinterlegung eines gültigen Ausweises (kein Führerschein) obligatorisch.
3. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad in seinem ursprünglichen Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Das bedeutet unter anderem, dass der Mieter verpflichtet ist, alle von ihm oder in seinem Auftrag vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen am Fahrrad soweit rückgängig zu machen, dass er das Fahrrad in seinem ursprünglichen Zustand an den Vermieter zurückgeben kann. Der Mieter kann dafür keine Entschädigung verlangen. Der Vermieter wird das Fahrrad vor der Rückgabe auf persönliche Daten überprüfen.
4. Der Mieter ist verpflichtet, die Ladung des Fahrrades sorgfältig zu sichern.
5. Das Fahrrad darf nur von Personen gefahren werden, die im Mietvertrag als Fahrer benannt sind. Der Mieter darf das Fahrrad nicht einer Person zur Verfügung stellen, die nicht als Fahrer im Mietvertrag aufgeführt ist. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass keine der im Mietvertrag als Fahrer benannten Personen das Fahrrad fahren, wenn sie dazu nicht befugt oder offensichtlich geistig oder körperlich ungeeignet sind. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Fahrrad zu vermieten. Der Mieter darf das Fahrrad nicht über die Grenzen der Niederlande hinaus mitnehmen, es sei denn, mit dem Vermieter wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

8. Im Falle von Schäden oder Mängeln am Fahrrad, die dem Mieter bekannt sind oder von ihm festgestellt werden können, darf der Mieter das Fahrrad nicht benutzen, wenn dies zu einer Verschlimmerung der Schäden oder Mängel oder zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen könnte.
9. Der Vermieter ist verpflichtet, die Pflichten und Verbote dieses Artikels dem Fahrer, den Mitfahrern und den anderen Nutzern des Fahrrads aufzuerlegen und deren Einhaltung sicherzustellen.
10. Der Mieter ist u.a. verpflichtet, die zum Fahrrad gehörenden Schlüssel sorgfältig zu behandeln. Bei Verlust oder Bruch des Schlüssels werden die Kosten in Rechnung gestellt.
11. Der Mieter erklärt, dass er das gemietete Fahrrad in gutem Zustand erhalten hat.
12. Bei unvorhergesehenen Problemen/Störungen ist IMMER zuerst der Vermieter zu kontaktieren. Der Vermieter haftet nicht für (vom Mieter selbst) verursachte Kosten und/oder Reparaturen.

13. Der Eigentransport der Fahrräder auf Anhängern in Transportern etc. ist nicht gestattet.

Artikel 9: Anweisungen für den Mieter

    • 1. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad sauber zurückzugeben. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung können die Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden, mindestens jedoch 10 €.
    • 2. Bei bekannten oder vom Mieter feststellbaren Mängeln, Schäden am oder mit dem Fahrrad oder Verlust des Fahrrads ist der Mieter verpflichtet, dies so schnell wie möglich zu melden
    • 3. die Anweisungen des Vermieters zu befolgen
    • dem Vermieter oder seinem Versicherer auf Verlangen unaufgefordert alle Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Ereignis zur Verfügung zu stellen
    • 4. das Fahrrad nicht zu verlassen, ohne es angemessen vor der Gefahr von Beschädigung oder Verlust zu schützen
    • 5. dem Vermieter und den von ihm beauftragten Personen jede gewünschte Mitwirkung zur Erlangung von Schadenersatz von Dritten oder zur Abwehr von Ansprüchen Dritter zu gewähren.
    • 6. Im Falle von Unfällen, Beschädigungen oder Verlusten ist der Mieter zusätzlich verpflichtet
    • 7. Im Falle eines Diebstahls haftet der Mieter für den Neuwert des Fahrrads, ohne den Mietausfall. Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter immer Anzeige bei der Polizei erstatten. Ein Nachweis über die Anzeige muss dem Vermieter vorgelegt werden. Wir möchten dann gerne beide Schlüssel von Ihnen zurückerhalten. Wenn nicht, sind wir verpflichtet, den Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen.
    • 8. dem Vermieter so bald wie möglich ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Schadensmeldung vorzulegen
    • 9. sich nicht in irgendeiner Form schuldig zu bekennen
    • 10. Im Falle eines Diebstahls, sollten Sie den Betrag Wert Fahrrad zu uns sofort zu zahlen. Für das normale und 3 und 7-Gang Fahrrad und Tandem: von 495 Euro- 795 Euro. Für E-Bike, Mountainbike und Lastenrad: 1500 Euro. Urban Arrow Lastenrad: 4000 Euro.
    • 11. Im Urban Arrow dürfen keine Hunde transportiert werden
    • 12. Mit dem Urban Arrow dürfen keine schweren Materialien transportiert/getragen werden
    • 13. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Fahrer und den anderen Benutzern des Fahrrads die Pflichten und Verbote dieses Artikels aufzuerlegen und für ihre Einhaltung zu sorgen
    • 14. Der Mieter informiert den Vermieter so schnell wie möglich über
    • 15. Das Eintreten eines Ereignisses, das zu Schäden am, mit oder durch das Fahrrad führt oder führen kann; eine Panne des Fahrrads
    • 16. Verlust oder anderweitiger Verlust der Kontrolle über das Fahrrad, seine Teile und sein Zubehör
    • 17. die Beschlagnahme des Fahrrads und andere Umstände, über die der Vermieter vernünftigerweise informiert werden sollte
    • 18. Ist der Vermieter verpflichtet, den Behörden Auskunft über die Identität der Person zu erteilen, die das Fahrrad zu irgendeinem Zeitpunkt gefahren oder benutzt hat, so hat der Mieter die vom Vermieter in diesem Zusammenhang gestellten Fragen so schnell wie möglich zu beantworten.

Artikel 10: Die Pflichten des Vermieters

1. Der Vermieter übergibt das Fahrrad mit den gesetzlichen und vereinbarten Modalitäten und Zubehör sauber, gepflegt und, soweit es dem Vermieter bekannt ist oder bekannt sein sollte, in technisch gutem Zustand.
2. Der Vermieter erstellt gemeinsam mit dem Mieter vor der Anmietung ein Protokoll, in dem bereits vorhandene Schäden am Fahrrad aufgeführt sind.
3. Der Vermieter händigt dem Mieter die erforderlichen Unterlagen vor Mietbeginn aus.
4. Der Vermieter prüft das Fahrrad unverzüglich nach Rückgabe durch den Mieter auf etwaige Schäden. Die Zeit im Reservierungssystem wird dann für Sie angepasst.
5. bei Zahlung auf Rechnung: Die Rechnung muss mindestens zwei Tage im Voraus bezahlt werden. Es kann keine Rückerstattung des Mietpreises erfolgen. Auch nicht im Krankheitsfall.

Artikel 11: Haftung des Vermieters für Schäden

1. Im Falle eines Schadens durch den Vermieter haftet der Mieter für jeden Schadensfall.
2. Wird der Schaden jedoch durch eine Handlung oder Unterlassung verursacht, die gegen Artikel 8 verstößt, so haftet der Mieter in vollem Umfang für den Schaden des Vermieters, es sei denn, er weist nach, dass ihm diese Handlung oder Unterlassung nicht zuzurechnen ist oder dass ein vollständiger Ersatz nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit unzumutbar wäre.
3. Wird das Fahrrad mit Erlaubnis des Vermieters außerhalb der Geschäftszeiten des Vermieters zurückgegeben und/oder an einem weiteren vereinbarten Ort außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters zur Abholung durch den Vermieter bereitgestellt, so haftet der Mieter nach Maßgabe des ersten oder zweiten  für die dem Vermieter entstandenen Schäden bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter das Fahrrad tatsächlich besichtigt oder besichtigen lässt. Der Vermieter ist verpflichtet, in den hier genannten Fällen das Fahrrad bei der ersten Gelegenheit zu überprüfen und den Mieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Schaden festgestellt wird.
4. Im Falle einer Beschädigung des Fahrrads im Ausland gehen die Kosten für die Rückführung des Fahrrads zu Lasten des Mieters, sofern nicht der zweite Absatz dieses Artikels Anwendung findet.
5. Der Mieter haftet für das Verhalten und die Unterlassungen des Fahrers und der anderen Benutzer des Fahrrads, auch wenn sie die Zustimmung des Mieters hatten.

Artikel 12: Haftung des Vermieters für Mängel am Fahrrad

1. Wird dem Mieter durch einen Mangel des Fahrrads ein Schaden zugefügt, so ist der Vermieter zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet, es sei denn, daß der Geschädigte aufgrund einer Versicherung oder einer anderen Bestimmung einen Anspruch auf Zahlung hat.

2. Auf Verlangen des Mieters ist der Vermieter zur Mängelbeseitigung verpflichtet, es sei denn, dass dies unmöglich ist oder einen Aufwand erfordert, der dem Vermieter unter den gegebenen Umständen nicht zugemutet werden kann. Diese Verpflichtung entfällt, wenn der Mieter dem Vermieter für die Ursache des Mangels und/oder für die Folgen des Mangels haftet.
3. Der Mieter haftet daher für Schäden am gemieteten Fahrrad und hat sowohl die Reparaturkosten als auch den notwendigen Ersatz der beschädigten Teile zu ersetzen. Dazu gehört auch die Reparatur oder der Ersatz eines platten Reifens. Auch wenn Sie diese Reparatur in anderen Fahrradgeschäften haben durchführen lassen, gehen diese Kosten zu Ihren Lasten.

Artikel 13: Auflösung des Mietverhältnisses

1. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliches Einschreiten zu kündigen und das Fahrrad wieder in Besitz zu nehmen, unbeschadet seines Rechts auf Entschädigung für Kosten, Schäden und Zinsen, wenn:

    • der Mieter während der Mietzeit eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, es sei denn, die Nichterfüllung rechtfertigt nicht die Auflösung des Vertrags
    • Mieter stirbt
    • Der Mieter wird dem Vermieter jede Unterstützung gewähren, um das Fahrrad wieder in seinen Besitz zu bringen.
    • Stirbt der Mieter vor Beginn der Mietzeit, wird der Mietvertrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliches Einschreiten aufgelöst.
    • Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch die Auflösung des Mietverhältnisses entstehen.

Artikel 14: Beschwerde- und Schlichtungsregelung

Beanstandungen der Vertragserfüllung müssen dem Vermieter rechtzeitig nach Feststellung der angeblichen Mängel durch den Mieter vollständig und deutlich beschrieben vorgelegt werden. Wird die Beschwerde nicht rechtzeitig eingereicht, so kann der Mieter seine Rechte in dieser Angelegenheit verlieren.

Artikel 15: Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Mieters und des Fahrers

Die im Vertrag genannten personenbezogenen Daten werden vom Vermieter als Verantwortlichem im Sinne des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten in einem Register mit personenbezogenen Daten verarbeitet. Auf der Grundlage dieser Verarbeitung kann der Vermieter den Vertrag erfüllen, dem Mieter oder Fahrer einen optimalen Service und aktuelle Produktinformationen zur Verfügung stellen und dem Mieter oder Fahrer personalisierte Angebote machen.

Artikel16: Anwendbares Recht

Auf den Mietvertrag findet niederländisches Recht Anwendung, sofern nicht zwingend das Recht eines anderen Landes gilt.

Artikel 17: Versicherung

Unsere Versicherung deckt nur Diebstahl.

Nicht für Schäden

Sie können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen HIER lesen. Für jeden Verwaltungsakt müssen wir Ihnen 10 € in Rechnung stellen.

Artikel 18: URBAN ARROW:

BITTE BEACHTEN SIE: Streng verboten für:

      •  
    • Es ist strengstens verboten, Hunde darin zu transportieren.
    • Es ist strengstens verboten, damit Bewegungen zu machen.
    • Es ist strengstens verboten, Erwachsene in der Mülltonne mitzunehmen.

Artikel 19: Formel-1-Renntage:

Für Informationen: BORG

Geben Sie 2 IDs an.

Option 1: für Klapprad, 3- und 8-Gang-Fahrrad, Tandem

1 Ausweis für den Zutritt zur Formel-1-Strecke

1 Ausweis für die Anmietung des Fahrrads/der Fahrräder. 1 Ausweis ist ausreichend (nicht für jedes Fahrrad erforderlich)

Dieser verbleibt bei uns als Kaution in einem versiegelten und unterschriebenen Umschlag im Tresor.

Option 2:

Eine Kopie Ihres Ausweises (bringen Sie Ihren eigenen mit) und 100 Euro in bar pro Fahrrad.

Diese wird Ihnen direkt bei der Rückgabe des Fahrrads/der Fahrräder erstattet.

PIN-Zahlungen können NICHT vorgenommen werden.

Auch dieser wird in einem versiegelten und unterschriebenen Umschlag im Safe aufbewahrt.

E BIKE S BORG:

Bei E-Bikes überlässt man uns 1 Ausweis ( keinen Führerschein) und kann z.B. den Führerschein mit auf die Strecke nehmen. Das Ausleihen auf einer Kopie ist bei Ebikes nicht mehr möglich.

Ihr Ausweis wird in einem versiegelten und von Ihnen unterschriebenen Umschlag in den Tresor gelegt.

Ohne dies ist eine Anmietung nicht mehr möglich. Siehe auch unseren Text bei Formel 1 und die Bedingungen auf unserer Website, die Sie akzeptiert haben.

Sie sind für die Batterien und Ladegeräte verantwortlich.

Warum? Im Jahr 2021 haben wir nur ein Exemplar gemietet und die Fahrräder sind nicht alle zurückgekommen. Ein großer Verlust. Daher die strengeren Maßnahmen.

Schnelle Abfertigung am Tag der Anmietung:

Bitte halten Sie Reservierungsnummer und Ausweis bereit. Wir danken Ihnen.

Wir sind an den Renntagen von 9 bis 20 Uhr geöffnet.