Geschäftsbedingungen

Zur Information: STORNIERUNGSBEDINGUNGEN: Wir haben keine Stornierungsbedingungen. Siehe Artikel 6. Bei Barzahlung und elektronischer Zahlung stimmen Sie automatisch unseren AGB zu und bestätigen, dass Sie diese zur Kenntnis genommen haben. Im Pannenfall ist der Kunde dafür verantwortlich, das Fahrrad ggf. reparieren zu lassen. Der Kunde bezahlt die Reparatur selbst. Wir erstatten nichts. Keine Verantwortung für uns. Bei einer mehrtägigen Fahrradmiete kann der Kunde eine Versicherung bei Fiets Ned oder eine eigene Reiseversicherung abschließen. Begriffsdefinitionen. In diesen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen: Fahrrad: das Fahrrad oder ein anderer Gegenstand, der (teilweise) Gegenstand des Mietvertrages ist. Mieter: die natürliche oder juristische Person, die als Mieter in den Mietvertrag eingeht. Vermieter: Rent a Bike Haarlem, der als Vermieter den Mietvertrag abschließt; Verbraucher: der Mieter, der eine natürliche Person ist und den Mietvertrag nicht im Rahmen einer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit abgeschlossen hat. Schaden des Vermieters: Der Vermögensschaden des Vermieters durch: Beschädigung (einschließlich eines Zustands des Fahrrads oder von Teilen davon, der nicht dem normalen Verschleiß entspricht) oder Verlust des Fahrrads oder seines Zubehörs (einschließlich Schlüssel) oder Teilen davon. Dieser Schaden beinhaltet die Kosten für den Ersatz (Teile) des Fahrrads und der Verlust von Mieteinnahmen. durch das Fahrrad verursachte Schäden an Personen oder Sachen, für die der Vermieter oder der Haftpflichtversicherer das Fahrrad haftet gegenüber Dritten. Fahrer: der eigentliche Fahrer des Fahrrads. Schriftlich: Schriftlich oder elektronisch. Beschädigung, Verlust und Diebstahl: Der Mieter haftet für Beschädigung oder Verlust des/der Fahrrad(s) oder Teilen davon, sowie Fahrradschlüssel und Kette(n)/Schlösser in Höhe von Beträgen, die der Vermieter nach üblichen Maßstäben festsetzt , es sei denn, sie sind im Mietvertrag unter dem Zeitwert ausgewiesen. Das (die) Fahrrad(e) ist (sind) weder gegen Haftpflicht- und Kaskoschäden noch gegen Diebstahl versichert. Kosten während der Mietzeit: Alle Gebühren und Steuern in Bezug auf das Fahrrad/die Fahrräder gehen zu Lasten des Mieters. Ebenso gehen alle mit seiner Nutzung verbundenen Kosten wie Lagerung, Wartung und Reparaturen zu seinen Lasten. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrrades/der Fahrräder endet der Mietvertrag ohne Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Mietpreises oder Erhöhung des Mietpreises aufgrund einer Verlängerung. Dies gilt auch bei Krankheit etc. Artikel 1: Anwendbarkeit. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verleih und die Anmietung von Fahrrädern einschließlich etwaigem Zubehör, die zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen werden. Artikel 2: Das Angebot. 1. Der Vermieter gibt ein Angebot/Angebot nach Wahl des Mieters schriftlich oder mündlich ab. 2. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der Mietdauer, der Miete und eventueller zusätzlicher Kostenbestandteile. 3. Im Angebot ist die Telefonnummer angegeben, unter der das Unternehmen erreichbar ist. 4. Im Angebot ist die Zahlungsweise angegeben. 5. Soweit zumutbar, wird dem Angebot eine Kopie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt. Ist dies nicht möglich, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss ausgehändigt. Artikel 3: Die Vereinbarung 1. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots zustande. 2. Der Mietvertrag wird für den im Mietvertrag angegebenen Zeitraum und Tarif abgeschlossen oder anders vereinbart. Im Mietvertrag ist auch der Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Mietzeit angegeben. Artikel 4: Der Preis und Preisänderungen. 1. Der Mietpreis und allfällige Nebenkostenbestandteile werden im Voraus vereinbart, ebenso eine Befugnis zu zwischenzeitlichen Preisänderungen. Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Miete im Mietvertrag ordnungsgemäß ausgewiesen wird. 2. Erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss eine Preisänderung, wird der vereinbarte Preis dadurch nicht berührt. 3. Absatz 2 gilt nicht für Preisänderungen, die sich aus dem Gesetz ergeben, wie etwa solche im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer. Artikel 5: Mietdauer und Überschreitung der Mietdauer 1. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad spätestens am Tag und zum Zeitpunkt der Beendigung der Mietzeit an die im Mietvertrag angegebene Firma und Anschrift oder an die weiter vereinbarte Anschrift zurückzugeben. Der Vermieter ist verpflichtet, das Fahrrad während der Öffnungszeiten abzuholen. 2. Das Fahrrad darf außerhalb der Öffnungszeiten nur mit Zustimmung des Vermieters zurückgegeben und/oder an einem anderen Ort zur Verfügung gestellt werden. 3. Vereinbarungen über eine frühere Rückgabe des Fahrrades innerhalb der vereinbarten Mietzeit sind unverbindlich. Es erfolgt keine Rückerstattung. 4. Wird das Fahrrad nach Ablauf des eventuell verlängerten Mietvertrages nicht in der vereinbarten Weise zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, das Fahrrad zurückzugeben sofort zurückzunehmen. Die Verpflichtungen des Mieters aus diesem Vertrag bleiben bestehen, bis das Fahrrad wieder im Besitz des Vermieters ist. 5. Hat der Mieter das Fahrrad nicht fristgerecht zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter für jede Stunde, um die die Mietzeit überschritten wird, 20 % Tagesmiete zu berechnen. Nach Überschreitung von 5 Stunden kann bis zum 11/2-fachen der Tagesmiete pro Tag verrechnet werden, unbeschadet der Verpflichtung des Mieters zum Ersatz des entstandenen Schadens und des Vermieters. Ist eine Fahrradrückgabe tatsächlich dauerhaft unmöglich, wird kein erhöhter Mietpreis berechnet. Die Mietpreiserhöhung entfällt, wenn der Mieter nachweist, dass die Überschreitung der Mietzeit auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Artikel 6: Stornierung Sobald Ihre Reservierung von uns bestätigt und von Ihnen bezahlt wurde, ist sie garantiert und unwiderruflich. Danach kann keine Rückerstattung des Mietbetrages erfolgen. Wir haben keine Rückerstattungsrichtlinie. Sie haben die volle Miete verloren. Auch nicht im Krankheitsfall. Für die Mietdauer betragen die Stornokosten 100 % des Mietpreises. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrrades/der Fahrräder endet der Mietvertrag ohne Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Mietpreises oder Erhöhung des Mietpreises aufgrund einer Verlängerung. Was wir anbieten, ist die Verschiebung des Mietdatums. Dies ist gegen Zahlung von 7,50 € Verwaltungskosten möglich. Artikel 7: Zahlung 1. Eine Vorauszahlung von bis zu 50 % des Mietpreises kann nur bei Mietverträgen verlangt werden, bei denen die Mietzeit innerhalb von drei Monaten beginnt. Zu Beginn der Mietzeit kann eine Kaution verlangt werden. 2. Die Kaution wird nach Begleichung der ausstehenden Kosten sofort nach Rückgabe des Fahrrades zurückerstattet, es sei denn, es liegt ein Schaden seitens des Vermieters vor. Bei Schäden durch den Vermieter wird die Kaution zurückerstattet, soweit sie den Betrag übersteigt, für den der Mieter haftet. Diese Rückgabe erfolgt, sobald feststeht, dass ein solcher Überschuss vorliegt. Ist das Fahrrad nur beschädigt, erfolgt die Rückgabe in jedem Fall innerhalb von 2 Monaten; bei (auch) Schäden an Dritten, innerhalb von 6 Monaten. 3. Für den Fall, dass der Schaden des Vermieters durch Dritte verursacht wurde und der Vermieter den Schaden von diesen Dritten vollständig wiedererlangt hat, wird die Kaution innerhalb von 14 Tagen nach Schadensbehebung zurückerstattet. Der Vermieter wird sich bemühen, durch Dritte verursachte Schäden so schnell wie möglich zu beheben. Der Vermieter wird den Mieter über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Der Mieter bleibt jederzeit verantwortlich. 4. Sofern nicht anders vereinbart. Die Zahlung der Miete muss unmittelbar vor der Mietzeit erfolgen. Andere Beträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung zu begleichen. 5. Bei Reservierungen muss der Mietbetrag mindestens zwei Tage im Voraus auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Der Verbraucher muss den fälligen Betrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bezahlen. Tut er dies nicht, sendet der Unternehmer nach Ablauf dieser Frist eine kostenlose Zahlungserinnerung und gibt dem Verbraucher die Möglichkeit, den ausstehenden Betrag innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt dieser Zahlungserinnerung zu begleichen. Wenn nach der Zahlungserinnerung noch nicht bezahlt wurde. Der Unternehmer ist berechtigt, ab dem Zeitpunkt des Verzugs Zinsen zu berechnen. Diese Zinsen entsprechen den gesetzlichen Zinsen. Gerichtliche und außergerichtliche Kosten, die einer Partei bei der Durchsetzung einer Schuld entstehen, können der anderen Partei in Rechnung gestellt werden. Die Höhe dieser Kosten unterliegt (gesetzlichen) Grenzen. Davon kann zugunsten des Verbrauchers abgewichen werden. Artikel 8: Pflichten des Mieters. 1. Unbeschadet des Folgenden hat der Mieter das Fahrrad wie es sich für einen guten Mieter gehört zu behandeln und für die bestimmungsgemäße Verwendung des Fahrrads zu sorgen. 2. Der Mieter muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Diese hinterlegen Sie als Pfand oder zahlen 150 Euro Pfand pro Fahrrad und eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises. Bei E-Bikes ist die Hinterlegung eines gültigen Ausweises und eine Kaution von 150 Euro pro Fahrrad zwingend erforderlich. 3. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad im Originalzustand an den Vermieter zurückzugeben. Dies bedeutet unter anderem, dass der Mieter verpflichtet ist, von ihm oder in seinem Auftrag vorgenommene Änderungen und Ergänzungen am Fahrrad soweit rückgängig zu machen, dass er das Fahrrad im Originalzustand an den Vermieter zurückgeben kann. Der Mieter kann hierfür keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Der Vermieter prüft zunächst das Fahrrad, bevor er mit der Rückgabe der personenbezogenen Daten fortfährt. 4. Der Mieter ist verpflichtet, die Ladung des Fahrrades sorgfältig zu sichern. 5. Nur die im Mietvertrag als Fahrer bezeichneten Personen dürfen das Fahrrad fahren. Es ist dem Mieter nicht gestattet, das Fahrrad einer im Mietvertrag nicht als Fahrer aufgeführten Person zur Verfügung zu stellen. Der Mieter hat sorgfältig darauf zu achten, dass keine der im Mietvertrag als Fahrer bezeichneten Personen das Fahrrad fahren, wenn sie dazu nicht berechtigt oder scheinbar geistig oder körperlich untauglich sind. 6. Der Mieter darf das Fahrrad nicht vermieten. 7. Der Mieter darf das Fahrrad nicht außerhalb der Landesgrenzen der Niederlande mitnehmen, es sei denn, es wurde mit dem Vermieter etwas anderes schriftlich vereinbart. 8. Bei bekannten oder für den Mieter erkennbaren Schäden oder Mängeln am Fahrrad darf der Mieter das Fahrrad nicht benutzen, wenn dies zu einer Verschlimmerung des Schadens oder Mangels oder zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen könnte. 9. Der Mieter ist verpflichtet, dem Fahrer, den Mitfahrern und anderen Fahrradnutzern die Obliegen und Verbote dieses Artikels aufzuerlegen und deren Einhaltung zu überwachen. 10. Der Mieter hat unter anderem die zum Fahrrad gehörenden Schlüssel pfleglich zu behandeln. 11. Der Mieter erklärt, das gemietete Fahrrad in gutem Zustand erhalten zu haben. 12. Bei unvorhergesehenen Problemen/Mängeln IMMER zuerst den Vermieter kontaktieren. Der Vermieter haftet nicht für anfallende Kosten und/oder Reparaturen (durch den Mieter selbst). Artikel 9: Anweisungen für den Mieter 1. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad sauber zurückzugeben. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung können die Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden, mindestens jedoch € 10,-. 2. Bei bekannten oder feststellbaren Mängeln, Beschädigungen am oder am Fahrrad oder Verlust des Fahrrads ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. 3. Folgen Sie den Anweisungen des Vermieters dem Vermieter oder seinem Versicherer alle Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit der Veranstaltung unaufgefordert und unaufgefordert zur Verfügung zu stellen 4. das Fahrrad nicht zu verlassen, ohne es ordnungsgemäß vor Beschädigung oder Verlust zu schützen 5. dem Vermieter und den von ihm benannten Personen jede gewünschte Mitwirkung zu leisten, um Schadenersatz von Dritten zu erwirken oder Ansprüche Dritter abzuwehren. 6. Bei Unfällen, Beschädigung oder Verlust ist der Mieter zusätzlich verpflichtet 7. Bei Diebstahl haftet der Mieter für den Neuwert des Fahrrades, ausgenommen Mietausfall. Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter dies immer der Polizei anzeigen. Dem Vermieter ist ein Nachweis der Erklärung vorzulegen. Wir möchten beide Schlüssel von Ihnen zurückerhalten. Wenn nicht, sind wir gezwungen, den Diebstahl der Polizei zu melden. 8. dem Vermieter so schnell wie möglich ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular zu übermitteln 9. Unterlassen Sie es, Schuld in irgendeiner Form anzuerkennen 10. Im Falle eines Diebstahls müssen Sie uns den Betrag des Fahrrads sofort bezahlen. Für das normale und 3- und 7-Gang-Fahrrad und Tandem: ab 495 Euro – 795 Euro. Für E-Bike, Mountainbike und Lastenrad: 1500 Euro. Urban Arrow Lastenrad: 4000 Euro. 11. Im Urban Arrow sind keine Hunde erlaubt 12. Mit dem Urban Arrow dürfen keine Umzüge/schwere Materialien transportiert/durchgeführt werden 13. Der Mieter ist verpflichtet, dem Fahrer und anderen Benutzern des Fahrrads die Obliegen und Verbote dieses Artikels aufzuerlegen und deren Einhaltung zu überwachen 14. Der Mieter muss den Vermieter so schnell wie möglich über 15. Der Eintritt eines Ereignisses, durch das ein Schaden an, mit oder durch das Fahrrad entsteht oder vernünftigerweise entstehen kann; Panne am Fahrrad 16. Verlust oder anderweitiger Verlust der Kontrolle über das Fahrrad, Teile und Zubehör davon 17. Beschlagnahme des Fahrrads; und über andere Umstände, über die der Vermieter vernünftigerweise informiert werden sollte 18. Muss der Vermieter den Behörden zu irgendeinem Zeitpunkt Auskunft über die Identität der Person geben, die das Fahrrad gefahren oder benutzt hat, hat der Mieter diesbezügliche Fragen des Vermieters schnellstmöglich zu beantworten. Artikel 10: Pflichten des Vermieters 1. Der Vermieter übergibt das Fahrrad mit den gesetzlichen und vereinbarten Modalitäten und Zubehör sauber, gepflegt und, soweit dem Vermieter bekannt ist oder sein sollte, in technisch einwandfreiem Zustand. 2. Der Vermieter erstellt zusammen mit dem Mieter vor der Anmietung ein Gutachten, in dem bereits vorhandene Schäden am Fahrrad angegeben werden. 3. Der Vermieter stellt dem Mieter vor Mietbeginn die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. 4. Der Vermieter untersucht das Fahrrad unverzüglich nach Rückgabe durch den Mieter auf eventuelle Schäden. Dies gilt sowohl bei der Fahrradrückgabe am eigenen Standort als auch bei der Fahrradrückgabe an einem anderen Standort. 5. Sie holen die Fahrräder vor 11 Uhr ab. Wenn dieser Zeitpunkt nicht günstig ist, teilen Sie dies bitte dem Vermieter jederzeit mit. Die Zeit im Reservierungssystem wird dann für Sie angepasst. 6. bei Zahlung auf Rechnung: Die Rechnung muss mindestens zwei Tage im Voraus bezahlt werden. Eine Rückerstattung des Mietbetrages ist nicht möglich. Auch nicht im Krankheitsfall. Artikel 11: Haftung des Mieters für Schäden 1. Bei Schäden des Vermieters haftet der Mieter pro Schadensfall. 2. Ist der Schaden jedoch durch Handlungen oder Unterlassungen entstanden, die gegen Artikel 8 verstoßen, haftet der Mieter in vollem Umfang für den dem Vermieter entstandenen Schaden, es sei denn, er weist nach, dass diese Handlung oder Unterlassung nicht oder nicht vollständig auf ihn zurückzuführen ist Eine Entschädigung nach den Maßstäben der Angemessenheit und Fairness wäre inakzeptabel. 3. Wird das Fahrrad mit Zustimmung des Vermieters außerhalb der Öffnungszeiten des Vermieters zurückgegeben und/oder an einem anders vereinbarten Ort, der nicht der Geschäftssitz des Vermieters ist, zur Abholung durch den Vermieter bereitgestellt, bleibt der Mieter für den Schaden des Vermieters bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter das Fahrrad tatsächlich besichtigt oder begutachten ließ, nach erster oder zweiter Stelle haftbar. In den hier genannten Situationen wird der Vermieter das Fahrrad bei erster Gelegenheit inspizieren und den Mieter bei Feststellung von Schäden unverzüglich informieren. 4. Bei Beschädigung des Fahrrads im Ausland gehen die Kosten der Rückführung des Fahrrads zu Lasten des Mieters, es sei denn, Absatz 2 dieses Artikels findet Anwendung. 5. Der Mieter haftet für das Verhalten und die Unterlassungen des Fahrers und anderer Benutzer des Fahrrads, auch wenn diese die Zustimmung des Mieters hatten. Artikel 12: Mängel in der Fahrradhaftung des Vermieters 1. Bei Schäden, die dem Mieter durch einen Mangel am Fahrrad verursacht werden, haftet der Vermieter für diesen Schaden, es sei denn, der Geschädigte kann aus anderen Gründen einen Anspruch auf Versicherungsleistung oder Vorsorge geltend machen. 2. Der Vermieter ist auf Verlangen des Mieters zur Mängelbeseitigung verpflichtet, es sei denn, dies ist unmöglich oder erfordert einen dem Vermieter nach den gegebenen Umständen nicht zumutbaren Aufwand. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn der Mieter dem Vermieter für das Auftreten des Mangels und/oder für die Mangelfolge haftet. 3. Der Mieter haftet daher für Schäden am gemieteten Fahrrad und erstattet sowohl die Reparaturkosten als auch den notwendigen Ersatz der beschädigten Teile. Dazu gehört auch das Flicken oder Ersetzen von platten Reifen. Auch wenn Sie diese Reparatur bei anderen Fahrradwerkstätten durchführen lassen, geschieht dies auf eigene Kosten. Artikel 13: Kündigung der Miete 1. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention zu kündigen und das Fahrrad unbeschadet seines Rechts auf Ersatz von Kosten, Schäden und Zinsen wieder in Besitz zu nehmen, wenn: der Mieter während der Mietzeit eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, es sei denn, der Mangel rechtfertigt die Auflösung nicht Mieter stirbt Der Mieter wird vollumfänglich mit dem Vermieter zusammenarbeiten, um das Fahrrad wieder in Besitz zu nehmen. Stirbt der Mieter vor Mietbeginn, wird der Mietvertrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention aufgelöst. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die aus der Auflösung des Mietverhältnisses resultieren. Artikel 14: Beschwerden und Schlichtungsprogramm Reklamationen über die Durchführung des Vertrages sind dem Vermieter rechtzeitig, nachdem der Mieter die behaupteten Mängel entdeckt hat, vollständig und klar beschrieben vorzubringen. Wird die Reklamation nicht rechtzeitig eingereicht, kann dies dazu führen, dass der Mieter seine diesbezüglichen Rechte verliert. Artikel 15: Verarbeitung personenbezogener Daten des Mieters und des Fahrers Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten werden vom Vermieter als Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzgesetzes bei einer persönlichen Registrierung verarbeitet. Basierend auf dieser Verarbeitung kann der Vermieter den Vertrag ausführen, dem Mieter oder Fahrer einen optimalen Service und aktuelle Produktinformationen bieten und dem Mieter oder Fahrer personalisierte Angebote unterbreiten. Artikel 16: Anwendbares Recht Der Mietvertrag unterliegt niederländischem Recht, es sei denn, das Recht eines anderen Landes ist aufgrund zwingenden Rechts anwendbar. Artikel 17: Versicherung Es gelten die Versicherungsbedingungen der Allianz. Der Selbstbehalt ist nicht abtretbar, die Bedingungen können Sie hier nachlesen. Für jede Verwaltungshandlung müssen wir Ihnen 10 € in Rechnung stellen. STÄDTISCHER PFEIL: ACHTUNG: Der Transport von Hunden ist strengstens untersagt. Es ist strengstens untersagt, an Umzügen teilzunehmen. Nicht geeignet für Erwachsene zum Sitzen.